Privatpersonen, die für Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten in ihrem Haus oder ihrer Wohnung einen Fachbetrieb engagagieren, können nach §35a Einkommenssteuergesetz einen Teil dieser Kosten geltend machen. Abzugsfähig sind hierbei jedoch nur die reinen Dienstleistungen wie z.B. Näharbeit, Montage- oder Verlegekosten, Tapezierarbeiten etc. Quelle: § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Wohltuende Wärme im Winter und ein angenehmes Raumklima im Sommer. Plissee-Vorhänge "Duette" schaffen durch die spezielle Formgebung des Gewebes nicht nur eine besonders attraktive Wirkung am Fenster und im Raum, sondern sie überzeugen vor allem durch ihre energieeffizienten Eigenschaften.
Durch den Einsatz von Duette entsteht ein wärmedämmendes Luftpolster vor dem Fenster, denn die Hohlkammern der Waben wirken wie eine Daunenjacke. Wärmeverluste am Fenster können damit bis zu 50% reduziert und somit Heiz- bzw. Energiekosten eingespart werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt: "innenliegender Sonnenschutz"